Raumordnungsrecht

Kanzleiräume Geulen & Klinger Rechtsanwälte

Das Raumordnungsrecht ist regelmäßiger Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir haben in der Vergangenheit sowohl Landesplanungsbehörden der Länder als auch Kommunen in landesplanerischen Fragestellungen beraten und vertreten. In den rechtsgrundsätzlichen gerichtlichen Verfahren zum Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg haben wir die Gemeinsame Landesplanung der Länder Berlin und Brandenburg vertreten.