Öffentliches Baurecht
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Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Öffentlichen Baurecht. Bundesweit werden sowohl Bauplanungsbehörden als auch Projektträger beraten und vertreten. Mehrere größere Wohnungs- und Gewerbebauprojekte werden aktuell sowohl hinsichtlich der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen als auch bei dem Entwurf städtebaulicher Verträge betreut.
Das Land Brandenburg und andere Bundesländer werden in landesplanerischen Fragen beraten. In den gegen den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg gerichteten Normenkontrollverfahren vertrat die Kanzlei das Land Brandenburg.