pro bono
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Die Kanzlei arbeitet international in Verfahren zum Schutz der Menschenrechte. Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beraten das ECCHR: European Center for Constitutional and Human Rights und die Gesellschaft für Freiheitsrechte. So wurde, unterstützend für die Gesellschaft für Freiheitsrechte, erfolgreich vor dem EuGH ein Verfahren vertreten, mit dem die Frage geklärt wurde, ob die nahezu uferlose Fluggastdatenspeicherung mit der EU-Grundrechtecharta zu vereinbaren ist. Ebenfalls haben wir 4 Frauen vertreten, die, unterstützt durch den Verein feministische-innenpolitik, eine Verfassungsbeschwerde zu einem Mutterschutz bei Fehlgeburten erhoben haben.
Prof. Dr. Remo Klinger ist Mitglied des Beirats von FIAN Deutschland.
Die Kanzlei hat Opfer der Brandkatastrophe in der Fabrik der Ali Enterprise in Karachi (Pakistan) vertreten und zu Rechtsfragen des Einsturzes des Fabrikgebäudes Rana Plaza in Bangladesch beraten. In Buenos Aires wurden die in einer deutschen Automobilfirma tätigen Arbeiter bzw. deren Witwen beraten, die in der Junta-Zeit wegen ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit gefoltert und ermordet wurden. Die Kanzlei ist in Vertretung indigener Bauern in Ecuador tätig gewesen, die durch eine von US-Firmen betriebene Ölpipeline von ihrem Land vertrieben wurden. Ferner hat die Kanzlei Menschenrechtsgruppen vertreten, die sich gegen die Bewilligung von Hermes-Bürgschaften für ökologisch schädliche Staudämme in der Türkei und in Indien wenden. Bereits seit den achtziger Jahren war die Kanzlei bei der Durchsetzung von Menschenrechten gegenüber den seinerzeit in Berlin geltenden Besatzungsrechten aktiv; die Kanzlei ist aufgetreten in Verfahren vor dem US Court for Berlin, dem Appeal Court in Columbia (Washington), dem Appeal Court in Großbritannien und dem Conseil d’Etat in Paris sowie vor der deutschen Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.